Kanzlei Wiedmann

Navigationsweg: Startseite weiter nach Kosten

Kosten, Rechtsschutzversicherung, Sachverständige, Gutachter, Überregionale Zusammenarbeit

Kosten

Die anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung.

Meine Vergütungsansprüche werden nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. In Zivilsachen ist der Gegenstandswert maßgeblich zur Berechnung der Kosten.

Mandate im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden nach Tätigkeiten abgerechnet, wobei grundsätzlich jeweils die Mittelgebühr nach Tabelle zugrunde gelegt wird.
Anm.: Die Mittelgebühr (oder auch "mittlere Gebühr") ist das Ergebnis der Addition der Mindest- und Höchstgebühr, geteilt durch 2.

Erstberatungen werden jeweils in Absprache mit Ihnen, abhängig vom jeweiligen Umfang, abgerechnet.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen wir gerne für Sie mit Ihrem Rechtsschutzversicherer Kontakt auf, um die erforderliche Kostendeckung zu klären. Vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht vom Versicherer übernommen, sie wird erforderlichenfalls direkt mit Ihnen abgerechnet.

Sachverständige/Gutachter

Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen arbeiten wir - so Sie es wünschen - mit Sachverständigen und Gutachter-Institutionen zusammen, insbesondere bei Unfallschadensgutachten, Rekonstruktionsgutachten zur Klärung des Unfallhergangs, Gutachten zur Überprüfung von Verkehrsverstößen oder bei Ihnen zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. Abstandsverletzungen.

Überregionale Zusammenarbeit

Als Mitglied des advounion e. V., der überregionalen Gemeinschaft von Korrespondezanwälten, arbeite ich für Sie bundes- und europaweit mit Kollegen zusammen.

Termine
Nach Vereinbarung

Tel.: 0 35 01 - 7 92 76 80
Mail:

Kanzlei

Otto-Walther-Str. 8
01796 Pirna



Zum Lageplan der Kanzlei auf der Startseite



Mitglied der Logo: advounion e. V. - Überregionale Gemeinschaft von Korrespondezanwälten

Otto-Walther-Str. 8 · 01796 Pirna · Tel. 0 35 01 - 7 92 76 80 · Mail: